CoronaVO Schule vom 27.08.2021

In der CoronaVO des Landes BWB wurden die bisherigen Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens weitestgehend zurückgenommen. An deren Stelle treten „Basisschutzmaßnahmen“ mit geringer Eingriffsintensität (u.a. AHA+L-Regeln) sowie Kontrollmaßnahmen gegenüber nicht-immunisierten Personen.

Die inzidenzabhängigen Regeln sind entfallen. Es gibt keine Regel mehr, dass beim Überschreiten eines bestimmten Inzidenzwertes in den Wechsel- oder Fernunterricht überzugehen ist.

Testung:

weiterhin verbindlich; Nachweis durch Eigenbescheinigung der Erziehungsberechtigten auf dem durch das KM vorgegebenen Musterformular montags und donnerstags; neu: ab 27.9. bis zu den Herbstferien dreimal wöchentlich (montags, mittwochs, freitags)

Kinder benötigen z.B. für den Besuch im Zoo oder Restaurant keinen Nachweis mehr über ein negatives Testergebnis. Sie gelten dafür automatisch als getestet, da in den Schulen regelmäßige Tests durchgeführt werden. Einzelnachweise über ein negatives Testergebnis mit Stempel der Schule werden daher nicht mehr ausgestellt.

„Geimpfte“ und „Genesene“ brauchen ab 27.09. keinen Test; bitte Kopie des Nachweises im Sekretariat abgeben, falls gewünscht

Abstandsgebot:

1,5 m, sofern die örtlichen Verhältnisse und die Anforderungen des Unterrichts dies zulassen

Nach Möglichkeit soll die Durchmischung von Klassen vermieden werden (z.B. Unterrichtsbeginn bzw. –ende, Pausen)

Der gemeinsame Verzehr von Speisen und Getränken ist zulässig.

Die Bildung von klassenübergreifenden Gruppen ist innerhalb einer Jahrgangsstufe zulässig, soweit dies erforderlich ist, um das Unterrichtsangebot zu realisieren.

Maske:

Es gilt eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht, d.h. wenn die Inzidenz unter einen bestimmten Wert fällt, gilt dennoch die Maskenpflicht. Diese gilt auch im Klassenzimmer, ebenso für die Ergänzende Betreuung und die flexible Nachmittagsbetreuung.

Ausnahmen:   Gesangsunterricht

                        BSS (Bei Sicherheits- und Hilfestellung Maske erforderlich!)

                        Essen und Trinken

                        Pausenzeiten im Freien

Lüften:

Alle 20 Minuten; auch beim Einsatz von mobilen Luftfiltern

Absonderung:

Unterliegt eine Schülerin oder ein Schüler nach einem positiven Test der Pflicht zur Absonderung, folgt nicht automatisch eine Absonderungspflicht für „enge Kontaktpersonen“. Folgende Regelungen sind nun vorgesehen:

  • fünfmalige (neu!) Testpflicht vor Betreten der Schule mindestens mittels Schnelltest (nicht nur Montag bzw. Donnerstag)
  • keine generelle Quarantäne für die Klasse
  • 5 Tage Unterricht grundsätzlich nur im Klassenverband
  • Teilnahme an Betreuungsangeboten nur in möglichst konstant zusammengesetzten Gruppen zulässig. (Bitte, nicht daran teilzunehmen)
  • BSS kontaktarm

Präsenzpflicht

Befreiung nur mit Vorlage eines ärztlichen Attestes (Erfüllung der Schulpflicht durch Teilnahme am Fernunterricht)

Grundsätzlich innerhalb der ersten Woche eines Schulhalbjahres oder Schuljahres (Ausnahmen möglich)

Zutritts- und Teilnahmeverbot:

  • bei Absonderungspflicht
  • nach einem positiven Schnelltest bis zum negativen Ergebnis eines PCR-Tests
  • bei typischen Covid-19-Symptomen (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust)
  • ohne medizinische Maske
  • ohne Testnachweis (bzw. Impf- oder Genesenen-Nachweis)

Die beiden letzten Punkte gelten als Verletzung der Schulbesuchspflicht.

Die vollständige Verordnung finden Sie hier.

Lernbrücke

Für angemeldete Kinder unserer Südschule und der Waldschule beginnt am Montag, den 30. August um 9 Uhr die Lernbrücke.

Voraussetzung für die Teilnahme ist neben der bereits erfolgten Anmeldung der Nachweis eines negativen Testergebnisses. Hierfür genügt es, den Test zuhause durchzuführen. Das negative Testergebnis muss von einem Erziehungsberechtigten mit einer Unterschrift bestätigt werden. Außer am eigenen Sitzplatz ist das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Maske oder einer FFP2-Maske im Schulgebäude Pflicht. Bitte beachten Sie auch eventuelle Quarantäne-Regeln nach einem Auslandsaufenthalt.

Die Kinder treffen sich um 9 Uhr im Schulhof der Südschule.

Fundsachen

Die Fundsachen sind nun im Foyer ausgelegt. Bitte schauen Sie sich die Bilder an und erklären Ihrem Kind, wo es einen vermissten Gegenstand findet. Ihr Kind darf diesen dann abholen. Die Klassenlehrerinnen werden gemeinsam mit den Kindern an die Tische gehen. Besonders bei Erstklässlern und Erstklässlerinnen ist es zu empfehlen, dass Sie das entsprechende Bild ausdrucken, den Gegenstand ankreuzen und Ihrem Kind das Bild mit in die Schule geben. Am letzten Schultag werden alle nicht abgeholten Fundsachen der Diakonie zugeführt.

Fischertechnik-Weltrekord!

Beim Fischertechnik-Tag der Karlsruher Grundschulen hat die online-Fischertechnik-AG unserer Südschule mitgewirkt, die längste fischertechnik-Einradbahn der Welt zu bauen. Die einzelnen Module wurden am 3. Juli ab 10 Uhr vor Ort vorgestellt und vom Team der technika zusammengebaut. Die Konstrukteure wurden per Videokonferenz zugeschaltet, um live ihre Modelle zu erklären.

Lars, Carina, Lisa und die Teams Justus und Max sowie Charlotte und Lena haben unsere Südschule Neureut mit fünf Modulen beim Fischertechnik-Tag vertreten. Alle Module konnte das Einrad-Wägelchen mühelos befahren. Auch Julius hat über die Fischertechnik-AG des Cyberforums ein Modul beigetragen.

Wir gratulieren zum Weltrekord von 62, 52 m! Toll habt ihr das gemacht! Als Belohnung erhielt die Fischertechnik-AG der Südschule einen Profi-Baukasten „optics“ und sechs Ergänzungs-Sets für unsere Murmelbahn.

Wer sich den Weltrekord gerne ansehen möchte, kann dies hier tun.

Wer gerne selbst beim nächsten Weltrekordversuch dabei sein möchte, ist im nächsten Schuljahr herzlich in unserer Fischertechnik-AG willkommen!

Freie Plätze …

… in der „Literarischen Schreibwerkstatt“ der Hector Kinderakademie

Für  Kinder der 3.+ 4.Klasse gibt es noch freie Plätze in der „Literarischen Schreibwerkstatt“.

Diese findet vom 29.06.2021 – 27.07.2021 immer dienstags von 14:30 bis 16 Uhr im Werkraum unserer Südschule statt.

Zur Anmeldung geht es hier.

Lockerung der Maskenpflicht

Am Montag, den 21.06.2021 wird die Maskenpflicht vorsichtig gelockert.

Den Link zur Pressemitteilung finden Sie hier.

Folgende Regelungen wurden vom Kultusministerium festgelegt:

Inzidenz < 50:

  • Keine Maskenpflicht mehr im Freien

Inzidenz < 35 und zwei Wochen kein mittels PCR-Test positiv getesteter Fall in der Schule:

  • Keine Maskenpflicht in den Unterrichtsräumen
  • Außerhalb der Unterrichtsräume bleibt die Maskenpflicht im Schulgebäude jedoch bestehen.

Die Inzidenz wird vom Gesundheitsamt festgestellt und den Schulen mitgeteilt. Momentan liegt die Inzidenz unter 35. Das bedeutet, dass ab Montag die Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2) nur noch im Schulgebäude außerhalb der Unterrichtsräume besteht. Veränderungen teilen wir Ihnen mit und veröffentlichen diese auf unserer Homepage.

Die Testpflicht und die Hygienevorgaben bleiben ebenso bestehen wie die Vorgaben zum Lüften.

Selbstverständlich ist es weiterhin erlaubt, auch in den Unterrichtsräumen bzw. im Freien freiwillig eine Maske zu tragen.

Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Die CoronaVO Schule vom 04.06.2021 finden Sie hier.

Haufige Fragen und Antworten zum Schulbetrieb finden Sie hier.

Folgende Regelungen sind vorgesehen:
(Vor maßgeblichen Änderungen erhalten Sie von uns Bescheid, die jeweils aktuelle Regelung wird farblich hervorgehoben)

Inzidenz über 165

Fernlernen mit Notbetreuung

Inzidenz zwischen 100 und 165

  • Wechselunterricht mit Notbetreuung
  • Kein BSS
  • Masken- und Testpflicht
  • Abstand auch im Klassenzimmer 1,5 m

Inzidenz zwischen 50 und 100

  • Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen
  • Kein Abstandsgebot innerhalb der Klasse
  • Masken- und Testpflicht
  • BSS im Klassenverband in der Halle (ohne Maske, kontaktarm) und im Freien (ohne Maske, ohne Abstand erlaubt); bei Sicherheits- und Hilfestellung Maske notwendig
  • Schwimmunterricht im Klassenverband erlaubt (kontaktarm)
  • Singen im Freien mit Abstand erlaubt

Inzidenz unter 50

  • Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen
  • Kein Abstandsgebot innerhalb der Klasse
  • Keine Maskenpflicht im Freien
  • BSS im Klassenverband in der Halle (ohne Maske, ohne Abstand) und im Freien (ohne Maske, ohne Abstand erlaubt); bei Sicherheits- und Hilfestellung Maske notwendig
  • Schwimmunterricht im Klassenverband erlaubt
  • Tagesausflüge (ohne Nutzung des ÖPNV) im Klassenverbund möglich
  • Lauftreff im Klassenverband möglich
  • Singen im Freien mit Abstand erlaubt

Inzidenz unter 35

  • Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen
  • Kein Abstandsgebot innerhalb der Klasse
  • Masken- und Testpflicht (ab 21.06.: Keine Maskenpflicht in den Unterrichtsräumen; Außerhalb der Unterrichtsräume bleibt die Maskenpflicht im Schulgebäude jedoch bestehen.)
  • BSS im Klassenverband in der Halle und im Freien ohne Einschränkungen möglich (ohne Maske, ohne Abstand erlaubt);
  • Schwimmunterricht im Klassenverband erlaubt
  • Tagesausflüge (ohne Nutzung des ÖPNV) im Klassenverbund möglich
  • Lauftreff im Klassenverband möglich
  • Singen im Freien mit Abstand erlaubt

Maskenpflicht:

Die Verpflichtung gilt sowohl im Unterricht in den Klassenräumen als auch im gesamten Schulgebäude. Grundsätzlich gilt die Verpflichtung auch auf dem gesamten Schulgelände, obwohl die Infektionsgefahren im Freien zweifellos geringer sind. Allerdings sieht die CoronaVO Schule eine Ausnahme für die Pausenzeiten vor, solange der Mindestabstand von 1,5 Metern auf dem Pausenhof zwischen den Personen eingehalten wird.
Sinkt die Inzidenz unter 50, gelten oben genannte Regelungen.

Testpflicht:

Alle Kinder müssen montags und donnerstags vor dem Unterricht zuhause getestet werden. Das negative Testergebnis muss weiterhin mit Ihrer Unterschrift bestätigt werden. Eine Bestätigung der Bescheinigung des Testergebnisses durch unsere Sekretärin Frau Weinbrecht ist möglich.

Fischertechnik-Tag 2021

Die Fischertechnik-AGs der Karlsruher Grundschulen möchten gerne gemeinsam einen Weltrekord aufstellen. Dazu brauchen wir dich!

Schau dir einmal dieses Video an:

fischertechnik Einrad-Bahn auf Flexschienen – YouTube

Wenn wir Karlsruher Grundschulen zusammenarbeiten, werden wir eine noch größere Einrad-Bahn hinkriegen!

Deine Aufgabe ist es, ein kleines Stück (ein sogenanntes „Modul“) der Einrad-Bahn zu bauen. Dieses bringst du am 2. Juli 2021 in die Südschule. Hier wird es mit deinem Vornamen beschriftet und am 3. Juli für dich in die Turnhalle der Gartenschule gebracht. Dort setzen Fischertechnik-Profis alle Module zu der hoffentlich längsten Einrad-Bahn der Welt zusammen.

Möchtest du gerne Teil des Weltrekordversuches werden?  

Es reicht völlig, wenn du zumindest schon einmal irgendetwas mit Fischertechnik-Bausteinen gebaut und Freude daran hast.

Die notwendigen Bausteine erhältst du von unserer Schule oder vom Cyberforum, wenn du keine eigenen zuhause hast.

Jeden Freitag von 13.30 bis 14.30 Uhr kannst du in unserer online-Fischertechnik-AG Frau Mann, Herrn Weber oder Frau Huber Fragen stellen, deine eigenen Fortschritte präsentieren und sehen, welche Ideen andere Südschul-Kindern haben.

Eine online-Information findet am Freitag, den 07. Mai um 13.30 Uhr statt. Danach entscheidest du, ob du selbst ein Modul bauen und damit Teil des Weltrekordversuches werden möchtest.

Das Anmeldeformular findest du hier.

Wir freuen uns auf dich!