Lockerung der Maskenpflicht

Am Montag, den 21.06.2021 wird die Maskenpflicht vorsichtig gelockert.

Den Link zur Pressemitteilung finden Sie hier.

Folgende Regelungen wurden vom Kultusministerium festgelegt:

Inzidenz < 50:

  • Keine Maskenpflicht mehr im Freien

Inzidenz < 35 und zwei Wochen kein mittels PCR-Test positiv getesteter Fall in der Schule:

  • Keine Maskenpflicht in den Unterrichtsräumen
  • Außerhalb der Unterrichtsräume bleibt die Maskenpflicht im Schulgebäude jedoch bestehen.

Die Inzidenz wird vom Gesundheitsamt festgestellt und den Schulen mitgeteilt. Momentan liegt die Inzidenz unter 35. Das bedeutet, dass ab Montag die Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2) nur noch im Schulgebäude außerhalb der Unterrichtsräume besteht. Veränderungen teilen wir Ihnen mit und veröffentlichen diese auf unserer Homepage.

Die Testpflicht und die Hygienevorgaben bleiben ebenso bestehen wie die Vorgaben zum Lüften.

Selbstverständlich ist es weiterhin erlaubt, auch in den Unterrichtsräumen bzw. im Freien freiwillig eine Maske zu tragen.