Leider häufen sich die Hinweise, dass sich insbesondere die Mutation 8.1.1.7 des SARS-CoV2-Virus deutlich stärker unter Kindern und Jugendlichen verbreitet, als dies bei dem bisher vorwiegend grassierenden Virustyp der Fall ist. Daher hat das Kultusministerium uns in einem Schreiben vom 1. April 2021 über folgende Maßnahmen informiert:
In der Woche nach den Osterferien (12.-16.04.2021) werden weder Präsenzunterricht noch andere schulische Veranstaltungen stattfinden. Dies betrifft auch die Betreuungsangebote im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung.
Über das Vorgehen im Fernlernen informiert Sie die Klassenlehrerin Ihres Kindes.
Für die Schüler*innen, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird eine Notbetreuung eingerichtet. Diese gilt auch im Rahmen der ergänzenden und der flexiblen Nachmittagsbetreuung. Die maßgeblichen Grundsätze sind in der bekannten Orientierungshilfe zur Notbetreuung dargestellt. Das Tragen einer medizinischen bzw. FFP2-Maske ist vorgeschrieben.
Bitte senden Sie das Anmeldeformular bis Mittwoch, den 07.04.2021, 10 Uhr an a.huber@suedschule-neureut.de . In Anbetracht der Tatsache, dass der Anteil der bei Kindern deutlich stärker verbreiteten Mutation 8.1.1.7 des SARS-CoV2-Virus in Baden-Württemberg bereits über 80% liegt, bitten wir dringend darum, die Notwendigkeit der Notbetreuung für Ihr Kind zu überdenken. Auch wenn Ihr Kind bereits die Notbetreuung besucht hatte, ist eine Neuanmeldung erforderlich.
Sollten Sie nichts von uns hören, ist Ihr Kind in der Notbetreuung angenommen.
Alle ab dem 12. April in die Notbetreuung einbezogenen Personen sollen das dann vorgehaltene Testangebot in der ersten Schulwoche nach den Osterferien zunächst noch auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen können. Der Ablauf ist noch nicht bekannt, wir werden Sie jedoch informieren, sobald wir selbst weitere Informationen haben.
Vor den Osterferien haben fast alle Kinder der Südschule Neureut an dem freiwilligen Testangebot teilgenommen. Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Bereitschaft, mit der Erlaubnis zur Testung Ihrer Kinder die Mitschüler*innen und Mitarbeiter*innen zu schützen! Es wäre schön, wenn sich alle Familien dieser Bereitschaft anschließen würden! Sie würden damit auch Kindern, die sich zum eigenen Schutz oder zum Schutz ihrer Angehörigen im Fernlernen befinden, die Teilnahme am Präsenzunterricht ermöglichen, sobald dieser wieder stattfindet.
Derzeit ist vorgesehen, ab dem 19. April 2021 zu einem Wechselbetrieb für alle Klassenstufen aller Schularten zurückzukehren, sofern es das Infektionsgeschehen dann zulässt. Hierzu folgen zu gegebener Zeit weitere Informationen. Die Testung soll dann für die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung als Zugangsvoraussetzung gelten.
Wir wissen, dass noch viele Fragen offen sind. Selbstverständlich informieren wir Sie, sobald auch uns Einzelheiten bekannt sind.